Liebe Ratzeburgerinnen und Ratzeburger,

unsere Demokratie ist ein wertvolles Gut!
Wie wertvoll sie ist, sehen wir gerade in der aktuellen politischen Situation in vielen anderen Ländern dieser Erde, in denen das Wahlrecht und die Meinungsfreiheit und die korrekte Information als Grundlage zur freien Ausübung dieser Rechte erheblich beschnitten werden.
In Deutschland haben Sie zum Glück immer noch die Chance, mit Ihrer Stimme zu entscheiden, wem Sie Ihr Vertrauen schenken. Bei der Kommunalwahl wählen Sie die Kandidatinnen und Kandidaten für die Stadtvertretung sogar namentlich.
Verschenken Sie diese Chance nicht!


Gehen Sie am 14. Mai 2023 zur Wahl und
nutzen Sie Ihre Stimme sorgsam!


Hierzu einige Fakten, die Sie für Ihre Entscheidung kennen sollten:
Mit Datum vom 28.06.2021 wurden die: Standpunkte und Begründungen der Stadtvertretung der Stadt Ratzeburg zum Bürgerentscheid „Abwahlverfahren des Bürgermeisters am 22.08.2021“ an alle Wahlberechtigten (rund 12.000 Menschen) in Ratzeburg verteilt. Dieses Dokument ist auf der Seite Ratzeburg.de unter dem Link zu finden. Zusätzlich finden Sie das Schreiben auf meiner Internetseite: https://www.gunnar-koech.de/wp-content/uploads/2023/05/2559_4327_1.pdf
Am 28.06.2021 hat der noch amtierende Stadtpräsident, im Namen der Stadtvertretung, Sie liebe Ratzeburgerinnen und Ratzeburger aufgefordert:
Stimmen Sie am 22.08.2021 mit JA zur Abwahl des Bürgermeisters Gunnar Koech!

Begründet wurde diese Aufforderung mit verschiedenen Vorwürfen:
Alle Vorwürfe sind nachweislich widerlegt!
Für Ihre Entscheidung über meine Abwahl wurde Ihnen also eine
falsche Grundlage kommuniziert.

  1. Vorwurf
    Gunnar Koech hat gegenüber der Politik mehrfach bewusst die Unwahrheit gesagt.
    Es gibt bis heute kein überprüftes Beispiel für diese Behauptung.
    Ein Bürgermeister darf die Stadtvertretung nicht belügen. Sollte er das tun, hat die Stadtvertretung die Möglichkeit und meiner Meinung nach auch die Pflicht, über ein Disziplinarverfahren dieses Verhalten zu überprüfen und gegebenenfalls zu ahnden.
    In einem tatsächlich gegen mich eingeleiteten Disziplinarverfahren ist dieser Vorwurf aber nicht einmal erwähnt worden. Das ist nicht verwunderlich, denn er hätte einer Prüfung durch die Kommunalaufsicht nicht standgehalten.
  2. Vorwurf
    Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
    Allein die Einleitung eines Disziplinarverfahrens ist kein Schuldspruch, sondern nur die Ankündigung der Überprüfung von Vorwürfen.
    Am 14.06.2021 leitete der zuständige Landrat Dr. Christoph Mager (CDU) ein Disziplinarverfahren gegen mich ein. Anschuldigungen wurden von Ralf Röger (Fraktionsvorsitzender der CDU) und Martin Bruns (1. Stadtrat und stellvertretender Bürgermeister CDU) ausgesprochen.
    Leider hat Herr Dr. Mager die Anschuldigungen nicht vor dem Abwahltermin am 22.08.2021 geprüft. Die Ratzeburger Wählerinnen und Wähler konnten daher ihre Wahlentscheidung nicht auf Tatsachen stützen, sondern mussten den Anschuldigungen der Stadtvertreter vertrauen.
    Das Disziplinarverfahren wurde am 21.06.2022 schließlich eingestellt!
    Eine Einstellung des Disziplinarverfahrens bedeutet: Alle Anschuldigungen waren unbegründet!
  3. Vorwurf/Vorverurteilung
    Die Staatsanwaltschaft Lübeck hat Anklage wegen Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt und falscher Verdächtigung gegen Gunnar Koech erhoben.
    Auch hier gilt, dass die Existenz eines Ermittlungsverfahrens kein Schuldspruch ist. Es gilt (eigentlich) die Unschuldsvermutung. Diesem Vorwurf vorausging, dass der Unternehmer Andreas Schipplick über ein Flugblatt 2019 diverse Anschuldigungen gegen mich publiziert hat. Ich habe mich mit rechtlichen Mitteln gegen diese Anschuldigungen gewehrt und in diesem Zuge Herrn Schipplick seinerseits der Verbreitung von Unwahrheiten bezichtigt.
    Nach 3 Jahren der öffentlichen Diffamierung und Vorverurteilung und zwei Verhandlungstagen, hat das Amtsgericht Lübeck auf Antrag der Staatsanwalt schaft selbst, mich am 26.11.2022 rechtskräftig von allen Vorwürfen freigesprochen. Ich habe keine falsche Versicherung an Eides statt abgegeben und keine falschen Verdächtigungen erhoben!
  4. Vorwurf
    Der Staatsanwaltschaft liegt eine Anzeige wegen Veruntreuung vor, da Gunnar Koech Mittel der Stadt für nicht städtische, teilweise sogar private, Zwecke eingesetzt hat.
    Das ist nicht nur durch die Formulierung eine Vorverurteilung, sondern auch eine falsche Tatsachenbehauptung.
    Nach meinen Informationen hat Michael Jäger (Parteivorsitzender der Ratzeburger CDU) die Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren noch vor dem Abwahltermin am 22.08.2021 eingestellt. Auch die Kommunalaufsicht hat das Verfahren eingestellt. Ich habe keine Gelder der Stadt veruntreut. Kommuniziert wurde dies allerdings nicht. Der gegen mich erhobene Vorwurf wurde einfach im Raume stehen gelassen.
    Der Bürgermeister der Stadt Ratzeburg trägt die Verantwortung für einen Jahreshaushalt von rund 30.000.000,- EURO. Ich wurde angezeigt, weil die Stadtkasse 60,- EURO Jahresbeitrag für eine Mitgliedschaft des BM in der Vereinigung der Hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte gezahlt hat. Jedes Mitglied der Stadtvertretung, hätte in 2 Jahren meiner Amtszeit, die Möglichkeit gehabt, seine/ihre Auffassung zu äußern, dass diese Mitglied schaft, seiner/ihrer Meinung nach, Privatsache des Bürgermeisters ist.

Sie entscheiden als Ratzeburger Wählerinnen und Wähler
über die Zukunft dieser einmaligen Stadt.

Wie wichtig ist Ihnen also die Ehrlichkeit der Menschen,
denen Sie am 14.5.2023 ihr Vertrauen schenken?

Nach dem 14. Mai bestimmen, die von Ihnen mehrheitlich gewählten Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter, für die nächsten 5 Jahre,wie wir zukünftig politisch miteinander umgehen, ob wir ehrlich und aufrichtig sind und wofür und in welcher Höhe, Ihre Steuergelder in Ratzeburg eingesetzt werden. Bis 2028 müssen Sie dann der neu gewählten Stadtvertretung vertrauen, dass diese die besten Entscheidungen für Ratzeburg trifft.


Ihr Bürgermeister im Ruhestand
Gunnar Koech